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REACH-Verordnung

Arch Water wendet die neue REACH-Verordnung zur Einschränkung der Risiken chemischer Stoffe an.

REACH steht für : Registrierung, Evaluierung und Autorisierung Chemischer Stoffe


Die REACH-Verordnung verfolgt das Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation innerhalb der europäischen Gemeinschaft zu verbessern.

Zur Einschränkung der mit der Produktion und Nutzung chemischer Stoffe verbundenen Risiken sieht die REACH-Verordnung die Einführung von Sicherheitsdatenblättern vor, die über die besonderen Gefahren der chemischen Stoffe im Hinblick auf ihre Nutzung, Handhabung und Lagerung informieren sollen.

Die Evaluierung oder Bewertung durch die europäische Gemeinschaft betrifft 130 Stoffe, von denen 141 als prioritär betrachtet werden.

Die Hersteller und Importateure dieser Stoffe sind auf längere Sicht gehalten, die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt von unabhängigen Laboratorien beurteilen zu lassen.
 
Die REACH-Verordnung sieht vor:
« Bis zum 1. Dezember 2008 Vorregistrierung aller Stoffe, die in Mengen über 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder in die Europäische Union eingeführt werden.
Die Registrierung der Stoffe (die in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden) mit Übermittlung eines Dossiers an die Europäische Agentur mit Sitz in Helsinki (ECHA) ist zwingend. Das Dossier enthält insbesondere Informationen bezüglich der physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften des Stoffs und eine Bewertung seiner Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Anwendungen des Stoffs innerhalb der Nutzungskette des Produkts. »

Umsetzung
Die REACH-Verordnung ist zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten und wird bis 2018 schrittweise umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.uic.fr

 

 
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